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   LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08   

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LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08 (https://dejure.org/2009,19620)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 9 AL 95/08 (https://dejure.org/2009,19620)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 9 AL 95/08 (https://dejure.org/2009,19620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche - befristetes Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung; Verhältnismäßigkeit der Einführung der Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung vor Eintritt der tatsächlichen Arbeitslosigkeit und der Sanktionierung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Minderung bei verspäteter Meldung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08
    So stehen die "rigiden Rechtsfolgen" im "oberen Sanktionsbereich" (so die Feststellung des BSG vom 28.08.2007 Az.: B 7/7a AL 56/06 R Rz.21) z.B. in keiner erklärbaren Beziehung dazu, welches Verhalten gerade so oder so sanktioniert wurde und wen es gerade traf.

    Im Hinblick auf die schon vorgesehene Aufhebung des § 140 SGB III und Sanktionierung der Meldepflichtverletzung im untersten Sperrzeitbereich hat - bei der gegebenen Übergangsregelung - das BSG im Urteil vom 28.08.2007 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit der ursprünglichen und hier noch anzuwenden Regelung gerade noch als gegeben angesehen.

    Der Vorwurf der, wenn auch einfachen Fahrlässigkeit, kann und konnte dem Betroffenen allerdings nur gemacht werden, wenn er in der konkreten Situation nach Maßgabe seiner subjektiven Erkenntnisfähigkeit den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses kannte oder hätte kennen müssen und soweit er nicht an der Erfüllung seiner Meldepflicht gehindert war ("doppelte Verschuldensprüfung", s. BSG vom 18.08.2005 SozR 4-1500 § 95 SGG Nr. 1 Rz.10, 11, BSG vom 25.05.2005 Az.: B 11a/11 AL 81/04, insbesondere Rz.26 bis 30, BSG vom 28.08.2007 Az.: B 7/7a AL 56/06 Rz.13).

    Da das BSG bei früheren Streitigkeiten wegen Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung selbst eine auf eine (Teil-)Aufhebung der angefochtenen Bewilligungsbescheide gerichtete bloße Anfechtungsklage für ausreichend zielgerecht und zulässig hält (BSG vom 18.08.2005 SozR 4-1500 " § 95 SGG Rz. 8, zuletzt vom 28.08.2007 Az.: B 7/7a AL 56/06 R Rz. 10), musste es auch zulässig sein, im Rahmen einer wie hier eingeschränkten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (s. BSG vom 25.05.2005 Az.: B 11a/11 AL 81/04 R Rz. 13) ein Grundurteil gemäß § 130 SGG zu erlassen, wie hier geschehen.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08
    Um Kenntnis von dem Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses haben zu können, - kein anderes Wort als "Kenntnis" wird in der Rechtsprechung gebraucht -, muss der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses überhaupt erst feststehen und muss des Weiteren dem Arbeitnehmer bekannt sein oder vorwerfbar nicht bekannt sein (Winkler in Gagel 2005, Rz.40 zu § 140 SGB III sowie insbesondere BSG vom 20.10.2005 Az.: B /7a AL 50/05 R Rz.19 a.E.).

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Überprivilegierung befristeter Arbeitsverhältnisse zu vermeiden -, darf aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung heraus das "frühestens" im Sinne eines "spätestens" ausgelegt werden (BSG vom 20.10.2005 Az.: B 7a AL 50/05 R Rz. 15).

    Das BSG gibt im Urteil vom 20.10.2005 (a.a.O., in Rz. 18) dem Rechtsanwender jedoch auf, dass bei der nicht optimal eindeutigen Formulierung des § 37b Satz 2 SGB III gerade in Fällen befristeter Arbeitsverhältnisse dies zu Gunsten der Betroffenen im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung zu beachten ist.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08
    Der Vorwurf der, wenn auch einfachen Fahrlässigkeit, kann und konnte dem Betroffenen allerdings nur gemacht werden, wenn er in der konkreten Situation nach Maßgabe seiner subjektiven Erkenntnisfähigkeit den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses kannte oder hätte kennen müssen und soweit er nicht an der Erfüllung seiner Meldepflicht gehindert war ("doppelte Verschuldensprüfung", s. BSG vom 18.08.2005 SozR 4-1500 § 95 SGG Nr. 1 Rz.10, 11, BSG vom 25.05.2005 Az.: B 11a/11 AL 81/04, insbesondere Rz.26 bis 30, BSG vom 28.08.2007 Az.: B 7/7a AL 56/06 Rz.13).

    Da das BSG bei früheren Streitigkeiten wegen Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung selbst eine auf eine (Teil-)Aufhebung der angefochtenen Bewilligungsbescheide gerichtete bloße Anfechtungsklage für ausreichend zielgerecht und zulässig hält (BSG vom 18.08.2005 SozR 4-1500 " § 95 SGG Rz. 8, zuletzt vom 28.08.2007 Az.: B 7/7a AL 56/06 R Rz. 10), musste es auch zulässig sein, im Rahmen einer wie hier eingeschränkten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (s. BSG vom 25.05.2005 Az.: B 11a/11 AL 81/04 R Rz. 13) ein Grundurteil gemäß § 130 SGG zu erlassen, wie hier geschehen.

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